• Instrumentierte Bauwerksüberwachung


    • Kostengünstige und baustellengerechte Ausführung
    • Einfache Handhabung und Applikation
    • Kabellose Datenfernübertragung inkl. Alarme
    • Reprogrammierbarkeit und Konfiguration per Funk

    Read More..

  • Drahtlose Systemkomponenten


    • Sensorknoten
    • Basisstationen
    • Gateways

    Read More..

  • Sensorik


    • vielfältige Auswahl
    • anwendungs- bzw. materialspezifisch

    Read More..

  • Neptun Cloudservices


    • Systemkonfiguration
    • Datenvisualisierung
    • Datenevaluation

    Read More..

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vorschriften

Die TGU Smartmote (TTI GmbH) erbringt ihre Leistungen ausschließlich gemäß den nachfolgend allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in einem schriftlichen Vertrag etwas anderes vereinbart ist. Anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

2. Auftragserteilung

Die Erteilung eines Auftrags an die TGU Smartmote (TTI GmbH) sowie jede Form des Vertragsschlusses bedarf der Schriftform. Ergänzungen oder Änderungen jeder Art eines Angebots der TGU Smartmote (TTI GmbH) oder eines bereits bestehenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich erteilte Auskünfte und Zusagen sind unverbindlich.

3. Vergütung

Der im Angebot oder im Vertrag angeführte Preis ist kein Festpreis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte der vereinbarte Preis nicht ausreichen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen, dann wird die TGU Smartmote (TTI GmbH) den Vertragspartner hierüber unterrichten und Vorschläge über das weitere Vorgehen unterbreiten. Die jeweils vertraglich vereinbarten Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung der TGU Smartmote (TTI GmbH) beim Auftraggeber oder entsprechend der vertraglich vereinbarten Zahlungstermine auf ein von der TGU Smartmote (TTI GmbH) zu benennendes Konto eingezahlt werden.

4. Arbeitsergebnisse/Erfindungen

Es gilt die im Angebot oder im Vertrag vereinbarte Regelung. Sollte dort keine gesonderte Regelung enthalten sein, gilt folgendes: Der Auftraggeber erhält an den entstandenen Ergebnisses ein unwiderrufliches nichtausschließliches Nutzungsrecht. An den Kosten für die Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung von Schutzrechten, die im Rahmen des Vertrages entstanden sind, erstattet der Auftraggeber der TGU Smartmote (TTI GmbH) ein noch zu vereinbarendes Entgelt. Sollte der Auftraggeber das Schutzrecht benutzen, so ist er auch zur Erstattung der Arbeitnehmererfindervergütung verpflichtet.

5. Geheimhaltung/Veröffentlichung

Die TGU Smartmote (TTI GmbH) wird alle vom Auftraggeber aufgrund dieses Vertrages erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art Dritten gegenüber geheim halten, und zwar auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus, solange und soweit diese Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat. Mit Rücksicht auf die gesetzlichen Pflichten ist die TGU Smartmote (TTI GmbH) berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages erzielten Arbeitsergebnisse in wissenschaftlich üblicher Form nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu veröffentlichen. Der Auftraggeber ist ebenfalls zur Veröffentlichung nach Abstimmung mit der TGU Smartmote (TTI GmbH) berechtigt. Dabei kann eine beabsichtigte Veröffentlichung die erforderliche Zeit zurückgestellt werden, wenn Dissertationen, Diplomarbeiten oder Schutzrechtsanmeldungen betroffen sein können. Diese Regelung gilt bis 2 Jahre nach Ende des Projekts.

6. Haftung/Gewährleistung

Die Haftung der TGU Smartmote (TTI GmbH), ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Vertragsverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und Verletzung einer Pflicht, bei deren Nichteinhaltung der Vertragszweck gefährdet wäre. Die Haftung wird für nachgewiesene Schäden aufgrund grob fahrlässiger Verhaltensweisen auf die Höhe der Vertragsvergütung beschränkt, für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die TGU Smartmote (TTI GmbH) gewährleistet die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, nicht aber das tatsächliche Erreichen des Forschungs- und Entwicklungszieles. Die TGU Smartmote (TTI GmbH) wird geeignete Mitarbeiter mir der Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages betrauen und wird diese, soweit rechtlich zulässig, zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages verpflichten. Die TGU Smartmote (TTI GmbH) ist berechtigt, auftretende Mängel nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung wird begrenzt auf sechs Monate nach Übergabe des Forschungs- und Entwicklungsergebnisses. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche, die nicht den gesetzlichen Gewährleistungspflichten unterliegen.

7. Schutzrechte Dritter

Sollten einem mit der Durchführung der Arbeiten eingesetzten Mitarbeiter Schutzrechte bekannt sein oder werden, die im Zusammenhang mit den Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, so wird der diesen Mitarbeiter beschäftigende Vertragspartner dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitteilen. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Recherchen besteht nicht.

8. Kündigung

Dieser Vertrag kann vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden,

  • wenn erkennbar wird, dass das erwartete Ergebnis nicht oder nicht ohne wesentliche Überschreitung der vorgesehenen Kosten oder Bearbeitungsdauer erreicht wird, oder
  • wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, aufgrund deren die Fortführung dieses Vertrages nicht zugemutet werden kann.

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung werden sich die Vertragspartner über eine etwa noch erforderliche Restabwicklung abstimmen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bei der TGU Smartmote (TTI GmbH) bereits angefallenen Kosten wird der Auftraggeber entsprechend Ziffer 3 zahlen.

9. Sonstiges

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – Stuttgart vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 01.01.2018

Drucken E-Mail